Re: riemen
Verfasst: Montag 14. Mai 2018, 20:05
wird kein grosser Rabatt drinne sein,
hab bei dem Angebot garnicht geschaut wie es mit Zoll geregelt ist,
manche übernehmen auch Steuer und Einfuhrzoll...
Zollgebühren berechnen:
( ( Warenwert + Versandkosten ) * Zoll ) * Einfuhrumsatzsteuer
Warenwert: bis zu EUR 22
Bei einem Warenwert von bis zu EUR 22 sind keine Steuern zu zahlen.
Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als EUR 22, einfuhrabgabefrei. [..] Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze [..] ist der Rechnungsendpreis, Hinzurechnungen oder Abzüge finden nicht statt. Das heißt, dass z.B. Portokosten einbezogen werden, wenn Sie im Rechnungspreis enthalten sind.
Quelle: ↗ Artikel 27 der Verordnung (EWG) 918/83
Warenwert: über EUR 22 bis EUR 150
Sollte der Warenwert EUR 22 übersteigen, so ist Mehrwertsteuer auf den Warenwert zu entrichten. Sofern der Warenwert aber noch unterhalb von EUR 150 ist, fallen keine Zölle an und die Ware ist Zollfrei.
Als „Waren mit geringem Wert“ [...] gelten Waren, deren Gesamtwert je Sendung EUR 150 nicht übersteigt.
Quelle: ↗ Artikel 23 der Verordnung (EG) 1186/2009
Warenwert: über EUR 150
Übersteigt der Warenwert EUR 150, so sind die Waren nicht mehr Zollfrei und es ist neben der Mehrwertsteuer noch zusätzlich ein prozentualer Zollsatz auf den Wert der Kaufpreises (also inkl. den Versandkosten) zu bezahlen. Der Zollsatz variiert in Abhängigkeit von den Produkten. Es sind jedoch nicht auf alle Produkte auch Zölle zu zahlen, vieles ist Einfuhrfrei.
hab bei dem Angebot garnicht geschaut wie es mit Zoll geregelt ist,
manche übernehmen auch Steuer und Einfuhrzoll...
Zollgebühren berechnen:
( ( Warenwert + Versandkosten ) * Zoll ) * Einfuhrumsatzsteuer
Warenwert: bis zu EUR 22
Bei einem Warenwert von bis zu EUR 22 sind keine Steuern zu zahlen.
Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als EUR 22, einfuhrabgabefrei. [..] Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze [..] ist der Rechnungsendpreis, Hinzurechnungen oder Abzüge finden nicht statt. Das heißt, dass z.B. Portokosten einbezogen werden, wenn Sie im Rechnungspreis enthalten sind.
Quelle: ↗ Artikel 27 der Verordnung (EWG) 918/83
Warenwert: über EUR 22 bis EUR 150
Sollte der Warenwert EUR 22 übersteigen, so ist Mehrwertsteuer auf den Warenwert zu entrichten. Sofern der Warenwert aber noch unterhalb von EUR 150 ist, fallen keine Zölle an und die Ware ist Zollfrei.
Als „Waren mit geringem Wert“ [...] gelten Waren, deren Gesamtwert je Sendung EUR 150 nicht übersteigt.
Quelle: ↗ Artikel 23 der Verordnung (EG) 1186/2009
Warenwert: über EUR 150
Übersteigt der Warenwert EUR 150, so sind die Waren nicht mehr Zollfrei und es ist neben der Mehrwertsteuer noch zusätzlich ein prozentualer Zollsatz auf den Wert der Kaufpreises (also inkl. den Versandkosten) zu bezahlen. Der Zollsatz variiert in Abhängigkeit von den Produkten. Es sind jedoch nicht auf alle Produkte auch Zölle zu zahlen, vieles ist Einfuhrfrei.